Eine der ältesten und traditionsreichsten Formen der Bestattung: die Erdbestattung. Der Verstorbene wird in einem Sarg entweder in einer Reihen- oder in einer Wahlgrabstätte beigesetzt.
Was ist der Unterschied eines Reihengrabes zu einem Wahlgrab ?
- Ein Reihengab ist eine Einzelgrabstelle auf einem Gräberfeld, auf dem der Reihe nach beerdigt wird, bis das Gräberfeld komplett belegt ist. Eine Auswahl über die Lage
der Grabstelle übernimmt dabei allein die Friedhofsverwaltung. Nach Ablauf der Ruhefrist (20-25 Jahre, je nach Friedhof) wird das komplette Gräberfeld aufgegeben und eingeebnet. Eine
Verlängerung der Ruhefrist ist leider nicht möglich. Die Gebühren für Reihengräber sind in der Regel niedriger als für Wahlgräber.
- Eine Wahlgrabstelle kann eine Einzelgrabstelle oder auch eine Doppelgrabstelle sein. Man bezeichnet Doppelwahlgrabstellen bisweilen auch als Gruften. Lage und Größe von
Wahlgrabstellen können Angehörige in Absprache mit der Friedhofsverwaltung bestimmen. Wahlgrabstellen werden für 25-30 Jahre erworben. Abgelaufene Ruhefristen können verlängert werden. Ebenso
können in Wahlgrabstellen sogenannte Überbeerdigungen stattfinden.